Datenbox

Datenbox (gewisse virtuelle E-Mail) ist gesetzgemäß für jede Gesellschaft errichtet und dient der Kommunikation mit den Staatsbehörden (Finanzämter, Handelsregister, Gerichte).

Diese Art von Kommunikation ersetzt im vollen Umfang die klassische Zustellung in schriftlicher Form eines Einschreibebriefs in eigene Hände.

Die Dokumente, die in die Datenbox versandt wurden, werden im dem Moment als zugestellt betrachtet, wann sich eine befugte Person in die Datenbox einloggt, spätestens jedoch am 10. Tag nach der Zustellung, und zwar auch im Falle, wenn sie die Gesellschaft aus der Datenbox nicht abholt.

Eine regelmäßige Kontrolle der Datenbox ist darum absolut notwendig.

Unseren Mandanten bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Regelmäßige Abholung von zugestellten Nachrichten aus der Datenbox
  • Ankündigung einer Nachricht (per Telefon oder per E-Mail)
  • Senden einer Datennachricht an die E-Mailadresse des Mandanten
  • Übersetzung der Datennachricht in die ausgewählte Fremdsprache

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